Rassenbeschreibung

Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa


Zuchtprogramm
fürdieRasseAppaloosa

desAppaloosaHorseClubGermanye.V.(ApHCG)

Dieses Zuchtprogramm regelt die Zuchtarbeit für die Rasse Appaloosa im

Zuchtverband ApHCG.
Das Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa ist auf der Website des ApHCG
(www.aphcg.com) veröffentlicht.

Änderungen am Zuchtprogramm werden zeitnah auf der Website des ApHCG veröffentlicht.

Inhaltsverzeichnis

1. Angaben zum Ursprungszuchtbuch .................................................................................................. 4
2. Geografisches Gebiet ....................................................................................................................... 4
3. Umfang der Zuchtpopulation des ApHCG ......................................................................................... 4
4. Ziel des Zuchtprogramms und Zuchtziel............................................................................................ 4
4.1 Ziel des Zuchtprogramms ...................................................................................................... 4
4.2 Zuchtziel für die Rasse Appaloosa.........................................................................................4
5. Eigenschaften und Hauptmerkmale .................................................................................................. 4
6. Selektionsmerkmale..........................................................................................................................7
6.1 Selektionsmerkmale für Hengste............................................................................................ 7
6.2 Selektionsmerkmale für Stuten, Wallache und Fohlen ........................................................... 7
6.3 Bewertungssystem und Ergebnisermittlung ........................................................................... 7
6.4 Bewertung der Zuchtpferde.................................................................................................... 7
7. Zuchtmethode und zugelassene Rassen (Veredler).......................................................................... 8
7.1 Zuchtmethode........................................................................................................................8

7.2 zugelassene Rassen (Veredler) ............................................................................................. 8
8. Unterteilung des Zuchtbuches........................................................................................................... 8
8.1 Zuchtbuchklassen für Hengste...............................................................................................8
8.2 Zuchtbuchklassen für Stuten.................................................................................................. 8
8.3 Zuchtbuchklassen für Wallache ............................................................................................. 9
9. Bestimmungen für die Zuchtbucheintragung ..................................................................................... 9
9.1 Zuchtbuch für Hengste.................................................................................................................... 9
9.1.1 Superior -Hengstbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches)....................................................... 9
9.1.2 Performance -Hengstbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches)................................................ 9
9.1.3 Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) ..................................................................... 9
9.1.4 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) .................................................................... 9
9.1.5 Basis -Hengstbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches) ........................................................... 9
9.1.6 Bestimmungs -Hengstbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches)............................................. 10
9.1.7 Hengstbuch Z (Hauptabteilung des Zuchtbuches).................................................................. 10
9.1.8 Fohlenbuch Hengste (Hauptabteilung des Zuchtbuches) ....................................................... 10
9.2 Zuchtbuch für Stuten .................................................................................................................... 10
9.2.1 Superior -Stutbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches).......................................................... 10
9.2.2 Performance -Stutbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches)................................................... 10
9.2.3 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)........................................................................ 10
9.2.4 Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)....................................................................... 10
Zuchtprogramm des Appaloosa Horse Club Germany e.V. (Stand: 10.03.2019) 1 / 23


Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

9.2.5 Basis -Stutbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches) .............................................................. 11

9.2.6 Bestimmungs -Stutbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches) ................................................. 11

9.2.7 Stutbuch Z (Hauptabteilung des Zuchtbuches)....................................................................... 11

9.2.8 Fohlenbuch Stuten (Hauptabteilung des Zuchtbuches) .......................................................... 11

9.3 Zuchtbuch für Wallache ................................................................................................................ 11

9.3.1 Performancebuch (Wallache) (Hauptabteilung des Zuchtbuches) .......................................... 11

9.3.2 Wallachbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches).................................................................... 11

9.3.3 Basisbuch (Wallache) (Hauptabteilung des Zuchtbuches)...................................................... 11

10. Tierzuchtbescheinigungen .............................................................................................................. 11

10.1 Tierzuchtbescheinigungen als Abstammungsnachweis .............................................................. 12

10.1.1 Ausstellung eines Abstammungsnachweises ....................................................................... 12

10.1.2 Mindestangaben im Abstammungsnachweis........................................................................ 12

10.2 Tierzuchtbescheinigungen als Geburtsbescheinigung ................................................................ 12

10.2.1 Ausstellung einer Geburtsbescheinigung ............................................................................. 12

10.2.2 Mindestangaben in der Geburtsbescheinigung..................................................................... 12

10.3 Tierzuchtbescheinigung für Zuchtmaterial................................................................................... 12

11. Selektionsveranstaltungen .............................................................................................................. 13
11.1 Körung........................................................................................................................................ 13

11.1.1 Zulassung zur Körung .......................................................................................................... 13
11.1.2 Zuchttauglichkeitsbescheinigung.......................................................................................... 13

11.1.3 Bewertung und Ergebnisermittlung....................................................................................... 13

11.1.4 Körentscheidung .................................................................................................................. 13

11.1.5 Rücknahme und Widerruf der Körentscheidung ................................................................... 14

11.1.6 Widerspruch gegen die Körentscheidung ............................................................................. 14

11.2 Zuchtschauen ............................................................................................................................. 14

11.3 Leistungsprüfungen .................................................................................................................... 14

11.3.1 ApHCG -Feldprüfung........................................................................................................... 14

11.3.2 Sportleistungsprüfungen (Westernreiten) ............................................................................. 14

11.3.3 Anforderung an die Eigenleistungsprüfung für die Eintragung ins Zuchtbuch ....................... 14

12. Identitätssicherung/Abstammungssicherung ................................................................................... 15

13. Einsatz von Reproduktionstechniken............................................................................................... 15

13.1 Grundbestimmungen zum Einsatz von Reproduktionstechniken.......................................... 15

13.2 Bestimmungen für Hengste im Besamungseinsatz .............................................................. 15

13.3 Bestimmungen für Stuten für Embryotransfer ...................................................................... 15

14. Berücksichtigung gesundheitlicher Merkmale sowie genetischer Defekte bzw. Besonderheiten ..... 15

15. Zuchtwertschätzung ........................................................................................................................ 16

16. Beauftragte Stellen.......................................................................................................................... 16

17. weitere Bestimmungen.................................................................................................................... 16

17.1 Vergabe einer Lebensnummer (Internationale Lebensnummer Pferd -Unique Equine Lifenumber
-UELN) .............................................................................................................................................. 16

17.2 Vergabe eines Namens bei der Eintragung in das Zuchtbuch.............................................. 16

17.3 Kennzeichnung mittels Transponder.................................................................................... 17

17.4 Bestimmungen zur Anpaarung von einfarbigen Pferden ...................................................... 17

17.5 Mindestinhalte der Bedeckungslisten und Deckscheine....................................................... 17

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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

17.6 Mindestinhalte der Fohlenmeldung ...................................................................................... 17
Anlage -Grundsätze für die Zucht der Rasse Appaloosa.................................................................... 18
Anlage -Liste der genetischen Defekte undBesonderheiten.............................................................. 19
Anlage -Liste der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale.............................................................. 20
Anlage -Tierärztliche Zuchttauglichkeitsbescheinigung ...................................................................... 21
Anlage -Zuchtförderprogramme des ApHCG...................................................................................... 23

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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

1. AngabenzumUrsprungszuchtbuch
(1) Der Appaloosa Horse Club e.V. (nachfolgend als ApHCG bezeichnet), Am Sohl 29, 38154 Königslutter ist die
Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Appaloosa in
Europa führt.
(2) Der ApHCG stellt, in Anlehnung an die vom Appaloosa Horse Club (ApHC), 570 HWY.8 West, Moscow, ID
83843, USA aufgestellten Grundsätze für die Zucht der Rasse Appaloosa außerhalb Europas, die Grundsätze
für die Zucht der Rasse Appaloosa in Europa auf.
Es gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen „Official Handbook of the ApHC“. Sofern die dort festgelegten
Bestimmungen nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind, wird der ApHCG entsprechende Regelungen in
den Grundsätzen für die Zucht der Rasse Appaloosa in Europa treffen.
(3) Die Grundsätze für die Zucht der Rasse Appaloosa in Europa sind für Filialzuchtbuch führende Zuchtverbände
in Europa bei der Erstellung des Zuchtprogramms verbindlich.
Die jeweils gültige Fassung der Grundsätze ist auf der Website des ApHCG www.aphacg.com veröffentlicht.
Filialzuchtbuch führende Zuchtverbände werden rechtzeitig über Änderungen der Grundsätze für die Zucht
der Rasse Appaloosa in Europa durch Veröffentlichung der Grundsätze für die Zucht der Rasse Appaloosa
auf vorstehender Website des ApHCG informiert.
2. GeografischesGebiet
Das geographische Gebiet, in dem der ApHCG das Zuchtprogramm durchführt, umfasst das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland.

3. UmfangderZuchtpopulationdesApHCG
Der Umfang der Population beträgt (Stand 01.01.2019):

.
404 (zuchtaktive) Stuten
.
84 (zuchtaktive) Hengste
4. ZieldesZuchtprogrammsundZuchtziel
4.1 ZieldesZuchtprogramms
(1) Das Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa hat einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das definierte Zuchtziel
und somit die Verbesserung der Eigenschaften der Rasse zum Ziel.
(2) Es umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die diesem Ziel dienlich sind. Hierzu gehören insbesondere die
Beurteilung der im Zuchtbuch eingetragenen Pferde, die Durchführung von Leistungsprüfungen sowie die
Zuchtwertschätzung aus den Informationen des Prüfungswesens des ApHCG, anderer Verbände oder staatlicher
Stellen sowie die daraus konzipierten Zuchtstrategien.
4.2 ZuchtzielfürdieRasseAppaloosa
(1) Der Appaloosa ist ein vielseitig einsetzbares Pferd, welches gleichermaßen für den Freizeiteinsatz sowie für
den Westernturniersport geeignet ist.
Neben der korrekten rassetypischen Ausprägung der Körperformen und den korrekten, rassetypischen Bewegungen
soll der Appaloosa eine harte Konstitution, Ausdauer, Gesundheit und Genügsamkeit besitzen. Besonderer
Wert wird auf einen einwandfreien Charakter und gutartiges Temperament gelegt.
(2) Unter reinrassigen Appaloosa versteht man alle ordnungsgemäß in die Hauptabteilung eines Zuchtbuches der
Rasse eines anerkannten Zuchtverbandes eingetragenen Pferde.
5. EigenschaftenundHauptmerkmale
Rasse Appaloosa
Herkunft Nordamerika

Größe Es wird eine Widerristhöhe (Stockmaß) zwischen 142 -165 cm angestrebt.

Farben alle nachfolgend beschriebenen Grundfarben, keine Albinos und Plattenschecken


ÄußereErscheinung(Gebäude) harmonischer Körperbau im kurzen Rechteckformat mit langer, schräger
Schulter; einem nicht zu langen, kräftigen Rücken mit guter Lendenanbindung;
einer langen, abfallenden Kruppe; einem gut ausgeprägten, nicht zu
hohem Widerrist, der weit in den Rücken hinein reicht; einer zum Pferd passenden
Brustbreite und -tiefe sowie einer starken Bemuskelung, insbesondere
der Hinterhand.

a) Kopf kurz, keilförmig, kleine feste Maulpartie, starke Ganaschen bei hoher Ganaschenfreiheit,
gerade Nasenlinie, breite Stirn, große freundliche Augen, kleine
feingeformte Ohren
b) Hals soll eine leichte Wölbung der Oberlinie aufweisen; leicht im Genick mit einem
nicht zu hohen/zu tiefen Halsansatz; genügend lang mit guter Beweglichkeit
und einem weichen Übergang in den Widerrist
c) Fundament ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, gut angelegten
und kräftigen Gelenken, kurzen Röhren, gut gewinkelten Fesseln und
harten Hufen, die zur Größe des Pferdes passen
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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

Bewegungsablauf taktreine, flache Bewegungen mit einem guten Raumgriff. Der Bewegungsablauf
soll losgelassen mit schwingendem Rücken, klaren Fußungsphasen und
im Trab und Galopp erkennbaren Schwebephasen erfolgen. Der aus einer aktiven
Hinterhand entwickelte Schub soll locker auf die frei aus der Schulter
vorgreifende Schulter übertragen werden.
Der Kopf soll in einer Position getragen werden, die dem Exterieur des Pferdes
entspricht, welche für das Pferd natürlich ist und zwar in allen Grundgangarten.


Grundgangarten

a) Schritt (Walk) ist eine natürliche, flach fußende Vier-Takt-Gangart.
Das Pferd muss sich gerade und korrekt bewegen. Das Pferd bewegt sich
aufmerksam und wach, es hat eine Schrittlänge, die zu seinem Exterieur
passt.
b) Trab (Jog) ist eine weiche, raumgreifende Zwei-Takt-Gangart.
Das Pferd fußt diagonal mit einer kurzen Schwebephase. Das Pferd bewegt
sich dabei vollkommen gleichmäßig und ausbalanciert, mit erkennbarer Vorwärtsbewegung.
Pferde, die vorne traben und hinten Schritt gehen, zeigen
nicht die geforderte Gangart. Wenn der verstärkte Trab verlangt wird, muss
der Trab unverändert weich bleiben.
c) Galopp (Lope) ist eine durchgesprungene, rhythmische Gangart im Dreitakt.
Die Pferde müssen auf der linken Hand im Linksgalopp gehen, auf der rechten
Hand im Rechtsgalopp. Pferde, die im Viertakt gehen, erfüllen nicht die
Anforderungen. Die Pferde sollen eine natürliche Länge des Galoppsprunges
zeigen und sich entspannt und weich bewegen. Das Tempo soll dem natürlichen
Bewegungsablauf des Pferdes angemessen sein.
Rittigkeit ein willig an den Hilfen stehendes Pferd, welches den Reiter mit schwingendem
Rücken in einer weichen Bewegung mitnimmt. Das Pferd bewegt sich in
einer freien Vorwärtsbewegung mit gutem Untertritt. Hilfen des Reiters sollen
ohne erkennbaren Widerstand umgesetzt werden.
Interieur ein gutartiges und freundliches Wesen, ein gelassenes und ausgeglichenes
Temperament sowie Nervenstärke. Der Appaloosa soll eine hohe Lern-und
Einsatzbereitschaft zeigen.
Unerwünscht sind im Umgang schwierige, nervöse und heftige Pferde.

charakteristischeRassemerkmale

a) eine weiß umrandete Pupille (Menschenauge)
b) vertikal gestreifte Hufe
c) Fellmuster
d) gefleckte Haut (mottled Skin)
Dort, wo kein Fell die Haut bedeckt, wie am Maul und im Genitalbereich, ist die rosa-schwarze
Hautfleckung ein Charakteristikum. Diese Hautfleckung ist nicht mit der Fellfleckung identisch.
Weiße Haare können auf rosa sowie auf schwarzer Haut wachsen. Bei stichelhaarigen Appaloosas
treten oft auch, ähnlich einer Schattenzeichnung, dunkle Fellhaare z.B. am Hüftknochen,
am Ellenbogen oder im Bereich des Knies auf. Auch dieses ist ein für den Appaloosa unverkennbares
Charakteristikum.
CoatPatterns

Um die Fellmusterung zu beschreiben, werden sechs verschiedene Coat Pattern als Kategorien benutzt, denen
das jeweilige Pferd dann zugeordnet wird.

a) Blanket
Dieses Muster beschreibt ein Pferd, das eine klar und kontrastreich von der Grundfarbe abgetrennte weiße
„Decke“ über der Kruppe aufweist. Diese Decke muss allerdings nicht auf die Kruppe beschränkt sein
(z.B. weiß über der Hüfte).
b) Spots
Dieser Begriff definiert weiße oder dunkle Flecke (z.B. Spots über Hüfte und Lenden).
c) Roan
Roan ist keine Farbe, sondern einzelne weiße Haare zwischen den anderen, auch einzelnen Partien dieser
Färbung können auftauchen.
d) Roan Blanket
Ein Blanket, das nicht weiß, sondern stichelhaarig ist. (z.B. Roan über der Hüfte).
e) Roan Blanket with Spots
Außer dem stichelhaarigen Blanket treten Spots auf (z.B. Roan mit Spots über Hüfte und Lenden).
f) Solid
Ein einfarbiges Pferd jeglicher Grundfarbe.
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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

GrundfarbendesAppaloosa

a) Bay
Diese Farbe deckt alle helleren und rötlichen Brauntöne ab, wobei Mähne, Schweif und die unteren Beinregionen
schwarz sind.
b) Black
Als Black bezeichnet man schwarze Pferde ohne irgendwelche helleren Schattierungen mit schwarzer
Mähne und Schweif.
c) Dark Bay oder Brown
So werden dunkel-oder schwarzbraune Pferde benannt, die um Nüstern, Augen, Schultern, Unterbauch,
Flanken und Beininnenseiten (auf Kniehöhe) hellere Stellen haben können. Mähne, Schweif und Beine
sind schwarz. Unter die Farbe Brown können auch Pferde fallen, die braune Mähnen-und Schweifhaare
haben. Diese haben nur wenige helle Stellen, meist nur am Kopf.
d) Chestnut oder Sorrel
Die Fuchsfarbe reicht von golden über kupferfarben bis zu dunkler "Leberfarbe“. Mähne und Schweif
können entweder dieselbe Farbe wie das Fell aufweisen oder aber bis hin zu flachsfarben gehen. In seltenen
Fällen kann ein sehr heller Chestnut mit flachsfarbener Mähne mit einem Palomino verwechselt
werden.
e) Buckskin
Die Körperfarbe ist gelblich oder golden wobei Mähne und Schweif sowie die Beine im unteren Bereich
schwarz sind. Ein Buckskin kann einen Aalstrich, nicht jedoch "Zebrastreifen“ an den Beinen haben.
f) Palomino
Die Farbe des Palominos wird oft als 22-Karat Gold beschrieben. Generell ist die Fellfarbe glänzend
goldgelb. Mähne und Schweif sind immer heller als die Fellfarbe, oft sogar fast weiß, „apfelschimmelartige“
Flecken gelten nicht als Appaloosa-Fleckung.
g) Blue Roan
Im Blue Roan mischen sich zur schwarzen Grundfarbe weiße Stichelhaare im Fell. Mähne und Schweif
können schwarz, aber auch grau sein. Typisch für die Appaloosa-Roans ist die stärkere Aufhellung an
der Stirn und den Gesichtsknochen, meist wird ein Roan im Alter heller.
h) Bay Roan
Im Bay Roan mischen sich zur braunen Grundfarbe weiße Stichelhaare ins Fell, Mähne und Schweif
können schwarz, aber auch grau sein. Typisch für die Appaloosa-Roans ist die stärkere Aufhellung an
der Stirn und den Gesichtsknochen, meist wird ein Roan im Alter heller.
i) Red Roan
Diese Farbe entsteht durch eine Mischung der Grundfarbe Sorrel mit weißen Stichelhaaren. Im Red Roan
vermischen sich somit sorrel-/chestnutfarbene und weiße Haare. Kopf und Beine erscheinen meist einfarbig,
Mähne und Schweif korrespondieren mit der Grundfarbe, können aber auch mit weißen Haaren
durchzogen sein.
j) Dun
Wie beim Buckskin ist die Körperfarbe gelblich bis golden, kann aber auch ein dumpfer Kupferton sein.
Der Dun hat stets einen Aalstrich (wo keine weißen Abzeichen sind) und kann „Zebrastreifen“ an den
Beinen aufweisen. Das Mähnen-und Schweifhaar ist braun, rötlich, gelb oder eine Mischung aus allen
drei Farben.
k) Gray
Die Fellfarbe Gray ist eine Mischung aus weißen und schwarzen Haaren mit dunklem Hintergrund. Fast
alle Pferde dieser Farbe werden sehr dunkel geboren und entwickeln im Laufe der Jahre -anfangs vor allem
um die Augen und Ohren -mehr und mehr „Weißanteil“ im Fell. Ein älteres Pferd kann dann sogar
mit einem White verwechselt werden.
l) White
Die Fellfarbe ist schneeweiß mit rosa oder leicht pigmentiertem Hintergrund. Appaloosa, die eine weiße
Grundfarbe mit dunklen Spots (markanten, meist kreisrunden oder ovalen Flecken) haben, werden im
Sprachgebrauch "Leopard" genannt, im Abstammungsnachweis steht jedoch "White with Spots". Mähne
und Schweif sind stets weiß ohne dunkle Strähnen, es sei denn, diese resultieren aus einem Spot nahe
der Mähne.
m) Grullo
Diese Farbe wird oft als rauch-, mausfarben oder taubengrau bezeichnet und resultiert nicht aus einer
Mischung von dunklem und weißem Haar. Jedes einzelne Haar weist die entsprechende Färbung auf.
Mähne und Schweif sowie die unteren Beinpartien sind schwarz, Grullos haben stets einen Aalstrich und
manchmal Zebrastreifen.
n) Cremello oder Perlino
.
Cremellos haben rosa Haut, blaue Augen und elfenbeinfarbenes Haar.
.
Perlinos haben ebenfalls rosa Haut, blaue Augen und elfenbeinfarbenen Behang, wobei Mähnen-
und Schweifhaar dunkler sind als die Körperfarbe.
.
Cremellos und Perlinos besitzen keinen Aalstrich.
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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

6. Selektionsmerkmale
(1) Auf Sammel-oder Einzelterminen gemäß B.15 der Satzung des ApHCG werden im Rahmen der Bewertung
für die Eintragung in eine Klasse des Zuchtbuches (außer Fohlen-, Basis-, Bestimmungsbücher, Hengstbuch
Z, Stutbuch Z) die folgenden Selektionsmerkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung
des Bewegungsablaufes linear beschrieben (Leistungsprüfung Exterieur).
Die einzelnen Selektionsmerkmale werden in den Merkmalskomplexen a) bis h) zusammengefasst.
a) Kondition
Futterzustand/BCS, Entwicklung
b) Typ
Gesamteindruck, Rassetyp, Geschlechtstyp, Format, Rahmen, Muskulatur
c) Gebäude
Kopf/Kopfform, Maulspalte, Genick, Ganasche, Halsansatz, Halsausprägung, Halslängenverhältnis,
Widerristausprägung, Widerristlage, Schulterlänge und -winkelung, Brusttiefe und -breite, Rücken, Rückenlinie,
Mittelstück, Lende, Kruppenlänge und -winkelung, Schweifansatz
d) Fundament
Ausprägung, Ellenbogen, Unterarm, Röhrbeinlänge, Balance KG/SpG, Fesselung (Länge und Winkelung
jeweils vorn und hinten), Hufe (Größe und Stellung), Ausprägung der Karpalgelenke, Ausprägung
der Sprunggelenke
e) Stellungsfehler vorne
zehenweit/zeheneng, bodenweit/bodeneng, vorbiegig/rückbiegig,
f) Stellungsfehler hinten
zehenweit/zeheneng, bodenweit/bodeneng, rückständig/säbelbeinig, kuhhessig/ fassbeinig
g) Korrektheit des Bewegungsablaufes
Gliedmaßenführung, Takt, Koordination
h) Qualität des Bewegungsablaufes
Geschmeidigkeit, Losgelassenheit, Aktivität/Schub, Untertritt/Austritt, Balance, Übergänge, Schritt
(Elastizität und Raumgriff), Trab (Elastizität, Raumgriff und Schub), Galopp (Elastizität, Raumgriff und
Lastaufnahme)
Im Rahmen der Bewertung der Selektionsmerkmale werden folgende Messwerte erfasst:

.
Stockmaß (Widerristhöhe) und
.
Röhrbeinumfang
(2) Darüber hinaus wird nach weiteren Merkmalen selektiert:
.
Gesundheit
.
Interieur
.
Reitanlage
6.1 SelektionsmerkmalefürHengste
Im Rahmen der Körung werden Hengste in allen vorstehenden Selektionsmerkmalen der einzelnen Merkmalskomplexe
linear beschrieben.

6.2 SelektionsmerkmalefürStuten,WallacheundFohlen
Im Rahmen der Zuchtschaubewertung werden Stuten, Wallache und Fohlen in den vorstehend benannten Selektionsmerkmalen
der einzelnen Merkmalskomplexe linear beschrieben. Ausgenommen ist die lineare Beschreibung
des Galopps.

6.3 BewertungssystemundErgebnisermittlung
(1) Die Bewertung der Selektionsmerkmale im Rahmen der Zuchtbucheintragung und Fohlenbewertung erfolgt
nach dem System der linearen Beschreibung.
(2) Die lineare Beschreibung der einzelnen Selektionsmerkmale erfolgt mittels einer siebenstufigen numerischen
Skala (-3, -2, -1, 0, 1, 2, 3). Einige Merkmale sind sogenannten „Mängelmerkmale“ welche mittels einer vierstufigen
Skala (0, -1, -2, -3) beschrieben werden. Detaillierte Informationen zum System der linearen Beschreibung
können auf der Homepage des ApHCG (www.aphcg.com) eingesehen werden.
(3) Die Beschreibung der einzelnen Selektionsmerkmale erfolgt für alle Pferde im geschlossenen Stand sowie im
Schritt und Trab auf der Dreiecksbahn, für Hengste auch im Galopp während des Longierens auf beiden Händen.
Für die Eintragung adulter Pferde wird eine Pflasterprobe auf ebener Fläche und gerader Linie im Schritt
und im Trab vorgenommen. Lahme Pferde werden von der Bewertung zurückgestellt.
(4) Nach Erfassung der Selektionsmerkmale mittels der linearen Beschreibung wird das Ergebnis in Form eines
Beschreibungsbogens mit den linear erfassten Selektionsmerkmalen für jedes Pferd erstellt und dem Besitzer/
Züchter ausgehändigt.
6.4 BewertungderZuchtpferde
(1) Eine Bewertung der Zuchtpferde erfolgt als Einstufung in Leistungsgruppen auf Grundlage der linear beschriebenen
Selektionsmerkmale.
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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

(2) Für die Einstufung werden die folgenden Leistungsgruppen definiert:
a) LG I überragende Zuchtpferde
mit viel Typ, harmonischem Exterieur ohne Mängel, korrektem Fundament und Bewegungsablauf
sowie überdurchschnittlicher Bewegungsqualität
b) LG II überdurchschnittliche Zuchtpferde
mit gutem Typ, harmonischem Exterieur ohne deutliche Mängel, Fundament ohne deutliche Stellungsfehler
sowie sehr guten und korrekten Bewegungen
c) LG III durchschnittliche Zuchtpferde
welche in Typ, Exterieur, Fundament und Bewegung im Wesentlichen den im Zuchtziel beschriebenen
Rassestandards entsprechen
d) LG IV unterdurchschnittliche Zuchtpferde
mit Mängel im Typ oder Exterieur, deutlichen Fundamentproblemen und/oder unterdurchschnittlicher
Bewegungsqualität
7. ZuchtmethodeundzugelasseneRassen(Veredler)
7.1 Zuchtmethode
(1) Das unter 4.2 dieses Zuchtprogramms definierte Zuchtziel wird grundsätzlich mit der Methode der Reinzucht
durch Veredlung und Selektion angestrebt.
(2) Das Zuchtbuch für die Rasse Appaloosa ist geschlossen.
7.2 zugelasseneRassen(Veredler)
(1) Die Selektion wird in einer offenen Zuchtpopulation durchgeführt, d.h. die Hereinnahme von Hengsten und
Stuten anderer Rassen ist möglich. Folgende Rassen sind zur Veredlung zugelassenen:
a) American Quarter Horse
b) Arabisches Vollblut
c) Englisches Vollblut
(2) Zugelassen sind Hengste und Stuten, die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches ihrer Rasse (außer Fohlenbücher)
eines anerkannten Zuchtverbandes (KOM 69/78/EG) eingetragen sowie im Zuchtbuch für Appaloosa
des ApHCG registriert sind. Für die Eintragung in die Klasse für zugelassene Rassen des Zuchtbuches der
Rasse Appaloosa des ApHCG muss der Nachweis über die Eintragung in die Hauptabteilung des Zuchtbuches
der eigenen Rasse (außer Fohlenbücher) eines anerkannten Zuchtverbandes erbracht werden.
(3) Anpaarungen von zugelassenen Rassen untereinander (z.B. Arabisch Vollblut x Englisches Vollblut) und miteinander
(z.B. Arabisches Vollblut x Arabisches Vollblut) sind im Rahmen des Zuchtprogramms für Appaloosa
nicht zulässig. Nachkommen aus solchen Anpaarungen erhalten keine Tierzuchtbescheinigung für die Rasse
Appaloosa und können nicht im Zuchtbuch für die Rasse Appaloosa eingetragen werden.
8. UnterteilungdesZuchtbuches
(1) Das Zuchtbuch für die Rasse Appaloosa besteht aus der Hauptabteilung und wird nach Hengsten, Stuten und
Wallachen getrennt geführt.
(2) Für Wallache sowie Hengste und Stuten der zugelassenen Rassen werden in der Hauptabteilung des Zuchtbuches
gesonderte Klassen geführt.
(3) Am Zuchtprogramm nehmen diejenigen Pferde teil, die im Zuchtbuch des ApHCG (außer Fohlenbücher) eingetragen
sind.
8.1 ZuchtbuchklassenfürHengste
Die Hauptabteilung für Hengste wird unterteilt in die Klassen:

.
Superior-Hengstbuch
.
Performance-Hengstbuch
.
Hengstbuch I
.
Hengstbuch II
.
Basis-Hengstbuch
.
Bestimmungs-Hengstbuch
.
Hengstbuch Z
.
Fohlenbuch Hengste
8.2 ZuchtbuchklassenfürStuten
Die Hauptabteilung für Stuten wird unterteilt in die Klassen:

.
Superior-Stutbuch
.
Performance-Stutbuch
.
Stutbuch I
.
Stutbuch II
.
Basis-Stutbuch
.
Bestimmungs-Stutbuch
.
Stutbuch Z
.
Fohlenbuch Stuten
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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

8.3 ZuchtbuchklassenfürWallache
Die Hauptabteilung für Stuten wird unterteilt in die Klassen:

.
Performancebuch
.
Wallachbuch
.
Basisbuch
9. BestimmungenfürdieZuchtbucheintragung
(1) Die Bestimmungen unter B.7 der Satzung des ApHCG sind grundlegende Voraussetzungen für die Eintragung
in das Zuchtbuch für die Rasse Appaloosa des ApHCG.
(2) Gemäß B.7 der Satzung des ApHCG werden Hengste, Stuten und Wallache nur dann in das Zuchtbuch eingetragen,
wenn sie eindeutig identifiziert sind und sie die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Eintragungsbestimmungen
erfüllen.
(3) Ein Pferd aus einem anderen Zuchtbuch der Rasse eines anerkannten Zuchtverbandes muss in die Klasse des
Zuchtbuches eingetragen werden, deren Kriterien es entspricht.
(4) Die Eintragung in eine Klasse des Zuchtbuches wird auf der Tierzuchtbescheinigung vermerkt.
9.1ZuchtbuchfürHengste

9.1.1Superior -Hengstbuch (Hauptabteilungdes Zuchtbuches)
(1) Eingetragen werden vierjährige und ältere Hengste der Rasse Appaloosa,
a) die die Eintragungsbestimmungen für Hengstbuch I erfüllen,
b) die eine Mindestzahl von 10 Nachkommen haben. Von den registrierten Nachkommen müssen mindestens
50% eine Bewertung in LG I oder II auf Zuchtschauen erhalten oder eine Eigenleistungsprüfung
gemäß 11.3.1 dieses Zuchtprogramms bestanden bzw. gemäß 11.3.2 dieses Zuchtprogramms
die entsprechenden Nachweise erbracht haben.
(2) Über die Anerkennung gleichwertiger Leistungen für die Eintragung im Superior-Hengstbuch entscheidet
der Rassebeirat.
9.1.2Performance -Hengstbuch(Hauptabteilung des Zuchtbuches)
(1) Eingetragen werden vierjährige und ältere Hengste der Rasse Appaloosa,
a) die die Eintragungsbestimmungen für Hengstbuch I erfüllen,
b) die eine Eigenleistungsprüfung gemäß 11.3.1 dieses Zuchtprogramms bestanden bzw. gemäß
11.3.2 dieses Zuchtprogramms die entsprechenden Nachweise erbracht haben
(2) Über die Anerkennung gleichwertiger Leistungen für die Eintragung im Performance-Hengstbuch entscheidet
der Rassebeirat.
9.1.3HengstbuchI(Hauptabteilungdes Zuchtbuches)
(1) Eingetragen werden dreijährige und ältere Hengste der Rasse Appaloosa,
a) deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse (außer Fohlenbücher) des ApHCG eingetragen sind,
b) die bei der Körung das Prädikat „gekört“ erhalten haben. Das Körergebnis von anderen staatlich anerkannten
Zuchtverbänden wird anerkannt, wenn diese Körung unter vergleichbaren Bedingungen
durchgeführt wurde.
c) für die das Ergebnis einer Abstammungsüberprüfung mittels DNA-Typisierung vorliegt,
d) für die negative (N/N) Gentests auf die genetischen Defekte gemäß Anlage 2 vorliegen,
e) für die eine von einem Fachtierarzt bestätigte Zuchttauglichkeitsbescheinigung gemäß Anlage 4 vorliegt
und die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 3 aufweisen,
(2) Nicht gekörte Hengste, die die Anforderungen gemäß Absatz (1) a), c), d) und e) erfüllen, können auf Antrag
durch Entscheidung des Rassebeirates in das Hengstbuch I eingetragen werden, wenn sie einen
überdurchschnittlichen Zuchtwert und eine überdurchschnittliche Nachkommenleistung gemäß 11.3.3
dieses Zuchtprogramms aufweisen können. Über die Erfüllung der Anforderung hinsichtlich des überdurchschnittlichen
Zuchtwertes entscheidet der Rassebeirat nach der, zum jeweilig aktuellen Zeitpunkt
vorliegenden, Zuchtwertschätzung (min. 5 % über dem Durchschnittswert).
9.1.4HengstbuchII(Hauptabteilungdes Zuchtbuches)
Eingetragen werden dreijährige und ältere Hengste der Rasse Appaloosa,

a) deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse (außer Fohlenbücher) des ApHCG eingetragen sind,
b) die auf einer Zuchtschau des ApHCG bezüglich der Selektionsmerkmale linear beschrieben wurden,
c) für die das Ergebnis einer Abstammungsüberprüfung mittels DNA-Typisierung vorliegt,
d) für die Gentests auf die genetischen Defekte gemäß Anlage 2 vorliegen. Für dominant vererbte genetische
Defekte gemäß 14 und Anlage 2 dieses Zuchtprogramms muss der Nachweis negativ (N/N)
sein,
e) die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 3 aufweisen,
9.1.5Basis -Hengstbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden Hengste der Rasse Appaloosa,

a) die nicht die Eintragungsbestimmungen für die vorstehenden Klassen für Hengste erfüllen,
b) deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse (außer Fohlenbücher) des ApHCG eingetragen sind,
c) für die eine DNA-Typisierung vorliegt,
Zuchtprogramm des Appaloosa Horse Club Germany e.V. (Stand: 10.03.2019) 9 / 23


Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

d) für die Gentests auf die genetischen Defekte gemäß Anlage 2 vorliegen. Für dominant vererbte genetische
Defekte gemäß 14 und Anlage 2 dieses Zuchtprogramms muss der Nachweis negativ (N/N)
sein.
e) die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 3 aufweisen,
9.1.6Bestimmungs -Hengstbuch(Hauptabteilung des Zuchtbuches)
(1) Eingetragen werden Hengste der Rasse Appaloosa,
.
die nicht die Eintragungsbestimmungen für das Basis -Hengstbuch erfüllen.
(2) Die Eintragung von Hengsten, die im Fohlenbuch Hengste eingetragen sind, erfolgt automatisch, wenn
von ihnen Nachkommen registriert werden.
9.1.7Hengstbuch Z(Hauptabteilungdes Zuchtbuches)
(1) Eingetragen werden Hengste der zugelassenen Rassen,
a) die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der eigenen Rasse (außer Fohlenbücher) eines anerkannten
Zuchtverbandes eingetragen sind,
b) die frei von Mängeln sind, welche die Zuchttauglichkeit beeinflussen und die keine gesundheitsbeeinträchtigenden
Merkmale gemäß Anlage 3 aufweisen,
c) für die eine DNA-Typisierung vorliegt,
d) für die Gentests auf die rassespezifischen genetischen Defekte gemäß Anlage 2 vorliegen. Für dominant
vererbte genetische Defekte gemäß 14 und Anlage 2 dieses Zuchtprogramms muss der
Nachweis negativ (N/N) sein,
e) die kein Albino sind und keine Plattenscheckung aufweisen.
(2) Diese Hengste erhalten im Zuchtbuch die Kennzeichnung „ZH“.
9.1.8FohlenbuchHengste (Hauptabteilungdes Zuchtbuches)
Im Jahr der Geburt werden alle im ApHCG gezüchteten Hengstfohlen der Rasse Appaloosa automatisch auf
Grundlage der Abfohlmeldung eingetragen,

.
deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse (außer Fohlenbücher) des ApHCG oder eines anderen anerkannten
Zuchtverbandes eingetragen sind.
9.2ZuchtbuchfürStuten

9.2.1Superior -Stutbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
(1) Eingetragen werden vierjährige und ältere Stuten der Rasse Appaloosa,
a) die die Eintragungsbestimmungen für Stutbuch I erfüllen,
b) die eine Mindestzahl von 3 Nachkommen haben. Von den registrierten Nachkommen müssen mindestens
50% eine Bewertung in LG I oder II auf Zuchtschauen erhalten oder eine Eigenleistungsprüfung
gemäß 11.3.1 dieses Zuchtprogramms bestanden oder gemäß 11.3.2 dieses Zuchtprogrammes
nachgewiesen haben.
(2) Über die Anerkennung gleichwertiger Leistungen für die Eintragung im Superior-Stutbuch entscheidet der
Rassebeirat.
9.2.2Performance -Stutbuch (Hauptabteilungdes Zuchtbuches)
(1) Eingetragen werden vierjährige und ältere Stuten der Rasse Appaloosa,
a) die die Eintragungsbestimmungen für Stutbuch I erfüllen,
b) die eine Eigenleistungsprüfung gemäß 11.3.1 dieses Zuchtprogramms bestanden oder gemäß
11.3.2 dieses Zuchtprogrammes nachgewiesen haben.
(2) Über die Anerkennung gleichwertiger Leistungen für die Eintragung im Performance-Stutbuch entscheidet
der Rassebeirat.
9.2.3StutbuchI(Hauptabteilung des Zuchtbuches)
(1) Eingetragen werden dreijährige und ältere Stuten der Rasse Appaloosa,
a) deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse (außer Fohlenbücher) des ApHCG eingetragen sind,
b) die auf eine Zuchtschau linear beschrieben wurden und gemäß 6.5 dieses Zuchtprogramms die Einstufung
in Leistungsgruppe I oder II erhalten haben,
c) für die das Ergebnis einer Abstammungsüberprüfung mittels DNA-Typisierung vorliegt,
d) für die negative (N/N) Gentests auf die genetischen Defekte gemäß Anlage 2 vorliegen,
e) die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 3 aufweisen.
(2) Stuten, welche die Anforderungen gemäß Absatz (1) a), c), d) und e) erfüllen, können auf Antrag durch
Entscheidung des Rassebeirates in das Stutbuch I eingetragen werden, wenn sie einen überdurchschnittlichen
Zuchtwert und eine überdurchschnittliche Eigenleistung gemäß 11.3.1 oder 11.3.2 dieses Zuchtprogramms
nachweisen können. Über die Erfüllung der Anforderung hinsichtlich des überdurchschnittlichen
Zuchtwertes entscheidet der Rassebeirat nach der zum jeweiligen aktuellen Zeitpunkt vorliegenden
Zuchtwertschätzung (min. 5 % über dem Durchschnittswert).
9.2.4StutbuchII(Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden dreijährige und ältere Stuten der Rasse Appaloosa,

a) deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse (außer Fohlenbücher) des ApHCG eingetragen sind,
b) die auf einer Zuchtschau des ApHCG bezüglich der Selektionsmerkmale linear beschrieben wurden,
Zuchtprogramm des Appaloosa Horse Club Germany e.V. (Stand: 10.03.2019) 10 / 23


Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

c) für die das Ergebnis einer Abstammungsüberprüfung mittels DNA-Typisierung vorliegt,
d) für die Gentests auf die genetischen Defekte gemäß Anlage 2 vorliegen. Für dominant vererbte genetische
Defekte gemäß 14 und Anlage 2 dieses Zuchtprogramms muss der Nachweis negativ (N/N)
sein,
e) die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 3 aufweisen.
9.2.5Basis -Stutbuch(Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden Stuten der Rasse Appaloosa,

a) die nicht die Eintragungsbestimmungen der vorstehenden Klassen für Stuten erfüllen,
b) deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse (außer Fohlenbücher) des ApHCG eingetragen sind,
c) für die eine DNA-Typisierung vorliegt,
d) für die Gentests auf die genetischen Defekte gemäß Anlage 2 vorliegen. Für dominant vererbte genetische
Defekte gemäß 14 und Anlage 2 dieses Zuchtprogramms muss der Nachweis negativ (N/N)
sein.
e) die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 3 aufweisen,
9.2.6Bestimmungs -Stutbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
(1) Eingetragen werden Stuten der Rasse Appaloosa,
.
die nicht die Eintragungsbestimmungen das Basis -Stutbuches erfüllen.
(2) Die Eintragung von Stuten, die im Fohlenbuch Stuten eingetragen sind, erfolgt automatisch, wenn von
ihnen Nachkommen registriert werden.
9.2.7StutbuchZ(Hauptabteilungdes Zuchtbuches)
(1) Eingetragen werden Stuten der zugelassenen Rassen,
a) die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der eigenen Rasse (außer Fohlenbücher) eines anerkannten
Zuchtverbandes eingetragen sind,
b) für die eine DNA-Typisierung vorliegt,
c) für die Gentests auf die rassespezifischen genetischen Defekte gemäß Anlage 2 vorliegen. Für dominant
vererbte genetische Defekte gemäß 14 und Anlage 2 dieses Zuchtprogramms muss der
Nachweis negativ (N/N) sein.
d) die frei von Mängeln sind, welche die Zuchttauglichkeit beeinflussen und die keine gesundheitsbeeinträchtigenden
Merkmale gemäß Anlage 3 aufweisen,
e) die kein Albino sind und keine Plattenscheckung aufweisen.
(2) Diese Stuten erhalten im Zuchtbuch die Kennzeichnung „ZS“.
9.2.8FohlenbuchStuten (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Im Jahr der Geburt werden alle im ApHCG gezüchteten Stutfohlen der Rasse Appaloosa automatisch auf
Grundlage der Abfohlmeldung eingetragen,

.
deren Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der Rasse (außer Fohlenbücher) des ApHCG oder
eines anderen anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sind.
9.3ZuchtbuchfürWallache

9.3.1Performancebuch(Wallache)(Hauptabteilung des Zuchtbuches)
(1) Eingetragen werden vierjährige und ältere Wallache der Rasse Appaloosa,
a) die die Eintragungsbestimmungen für das Basisbuch (Wallache) erfüllen,
b) die eine Eigenleistungsprüfung gemäß 11.3.1 dieses Zuchtprogramms bestanden oder gemäß
11.3.2 dieses Zuchtprogrammes nachgewiesen haben.
(2) Über die Anerkennung gleichwertiger Leistungen für die Eintragung im Performancebuch (Wallache) entscheidet
der Rassebeirat.
9.3.2Wallachbuch(Hauptabteilungdes Zuchtbuches)
Eingetragen werden dreijährige und ältere Wallache der Rasse Appaloosa,

a) deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse (außer Fohlenbücher) des ApHCG eingetragen sind,
b) die auf eine Zuchtschau des ApHCG linear beschrieben wurden,
9.3.3Basisbuch(Wallache)(Hauptabteilungdes Zuchtbuches)
Eingetragen werden Wallache der Rasse Appaloosa,

a) die nicht die Eintragungsbestimmungen der vorstehenden Klassen für Wallache erfüllen,
b) deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse (außer Fohlenbücher) des ApHCG eingetragen sind.
10. Tierzuchtbescheinigungen
(1) Tierzuchtbescheinigungen für Fohlen werden vom ApHCG gemäß den Grundbestimmungen unter B.8.1 der
Satzung des ApHCG als Bestandteil des Equidenpasses ausgestellt.
(2) Eine Tierzuchtbescheinigung kann als Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung ausgestellt werden.
Zuchtprogramm des Appaloosa Horse Club Germany e.V. (Stand: 10.03.2019) 11 / 23


Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

10.1TierzuchtbescheinigungenalsAbstammungsnachweis

10.1.1Ausstellung eines Abstammungsnachweises
(1) Die Ausstellung einer Tierzuchtbescheinigung als Abstammungsnachweis erfolgt in Einheit mit dem
Equidenpass, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
.
Die Eltern sind im Jahr der Bedeckung oder spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens in der Hauptabteilung
des Zuchtbuches der Rasse (außer Fohlenbücher) des ApHCG eingetragen.
.
Deckschein und Abfohlmeldung wurden fristgerecht gemäß B.12.3 und B.12.4 der Satzung des
ApHCG vorgelegt.
.
Die Identifizierung des Fohlens (bei Fuß der Mutter oder durch Abstammungsüberprüfung) erfolgte
durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten.
(2) Sind die vorstehenden Bedingungen des 2. und/oder 3. Punktes nicht erfüllt, dann ist die Identität mittels
einer Abstammungsüberprüfung nachzuweisen.
(3) Der Züchter bzw. Besitzer des Pferdes ist dafür verantwortlich, dass alle in der Tierzuchtbescheinigung
angegebenen Daten zutreffend sind. Abweichungen oder Unrichtigkeiten sind unverzüglich dem ApHCG
zu melden. Darüber hinaus ist der Züchter bzw. Besitzer verpflichtet, den Equidenpass incl. Tierzuchtbescheinigung
sorgfältig aufzubewahren, da u.a. eine spätere Eintragung des Pferdes in das Zuchtbuch nur
vorgenommen werden kann, wenn eine gültige Tierzuchtbescheinigung vorgelegt wird.
10.1.2Mindestangaben im Abstammungsnachweis
(1) Tierzuchtbescheinigungen als Abstammungsnachweis enthalten die gemäß Art. 30 in Verb. m. Anhang V,
Teil 2 Kapitel I der VO (EU) 2016/1012 vorgegebenen Mindestinhalte.
(2) Zusätzlich werden in der Tierzuchtbescheinigung als Abstammungsnachweis folgende Informationen eingetragen:
.
Ergebnis der Körung und Zuchtschauen
10.2TierzuchtbescheinigungenalsGeburtsbescheinigung

10.2.1Ausstellung einer Geburtsbescheinigung
(1) Die Ausstellung einer Tierzuchtbescheinigung als Geburtsbescheinigung erfolgt in Einheit mit dem
Equidenpass, wenn die Bedingungen für die Ausstellung eines Abstammungsnachweises erfüllt, jedoch
folgende Einschränkungen gegeben sind:
.
Fohlen, deren Vater oder Mutter in Bezug auf leidensrelevante genetische Defekte nicht homozygot
frei (N/N) sind, oder deren Genstatus über die Eltern nicht eindeutig feststeht, müssen selbst getestet
werden.
.
Fohlen, die homozygot (m/m) genetische Defekte aufweisen, erhalten die Tierzuchtbescheinigung als
Geburtsbescheinigung mit dem Hinweis „nicht nach den Regeln der ApHCG Satzung hinsichtlich der
Bekämpfung leidensrelevanter genetischer Defekte gezüchtet“.
.
Pferde, die mittels nicht zugelassener Reproduktionstechniken gemäß 13 dieses Zuchtprogramms gezeugt
wurden, erhalten eine Tierzuchtbescheinigung als Geburtsbescheinigung.
10.2.2Mindestangaben in der Geburtsbescheinigung
Tierzuchtbescheinigungen als Geburtsbescheinigung müssen die identischen Angaben enthalten wie die Tierzuchtbescheinigungen
als Abstammungsnachweis, sofern diese Informationen vorliegen.

10.3TierzuchtbescheinigungfürZuchtmaterial

(1) Die Tierzuchtbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen werden gemäß B.9 der Satzung ausgestellt.
(2) Soll Zuchtmaterial gehandelt oder die aus Zuchtmaterial erzeugten Nachkommen in ein Zuchtbuch eines
Zuchtverbandes eingetragen werden, muss für dieses Zuchtmaterial bzw. für die aus dem Zuchtmaterial erzeugten
Nachkommen die für dieses Zuchtmaterial ausgestellte Tierzuchtbescheinigung mitgeführt werden.
(3) Die Tierzuchtbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen enthalten die gemäß VO (EU) 2016/1012
geforderten Mindestinhalte. Die Tierzuchtbescheinigungen müssen gemäß den Mustern im Anhang III, Abschnitt
B-D der DVO (EU) 2017/717 ausgestellt werden.
(4) Zuchtmaterial muss von einer Tierzuchtbescheinigung begleitet sein bei
.
Abgabe in andere EU-Mitgliedsstaaten/Vertragsstaaten/Drittländer,
.
Abgabe an andere Zuchtmaterialbetriebe innerhalb Deutschlands,
.
Abgabe von Embryonen an Tierhalter,
.
Abgabe von Samen an Tierhalter, wenn von diesen gefordert.
(5) Tierzuchtbescheinigungen für Samen und Eizellen bestehen aus zwei Abschnitten (Abschnitt A und B), die für
Embryonen aus vier Abschnitten (Abschnitt A, B, C und D).
a) Abschnitt A der Tierzuchtbescheinigungen für Samen und Eizellen bzw. die Abschnitte A und B der Tierzuchtbescheinigungen
für Embryonen mit den Angaben zu dem/den Spendertier/en des Zuchtmaterials
stellt der Verband gemäß Anhang V Teil 1 sowie Teil 2 Kapitel I der VO (EU) 2016/1012 aus.
b) Abschnitt B der Tierzuchtbescheinigungen für Samen und Eizellen mit den Angaben
.
zum Samen ergänzt die Besamungsstation gemäß den Vorgaben in Anhang V Teil 2 Kapitel II der
VO (EU) 2016/1012
bzw.
.
zu den Eizellen ergänzt die ET-Einrichtung gemäß den Vorgaben in Anhang V Teil 2 Kapitel III der
VO (EU) 2016/1012.
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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

c) Abschnitt C mit den Angaben zu den Embryonen und Abschnitt D mit den Angaben zum Empfängertier
der Tierzuchtbescheinigungen für Embryonen ergänzt die ET-Einrichtung gemäß den Vorgaben in Anhang
V Teil 2 Kapitel IV der VO (EU) 2016/1012.
(6) Gemäß den Vorgaben im Anhang V, Teil 2, Kap. II, III und IV der VO (EU) 2016/1012 sind in den Tierzuchtbescheinigungen
für Zuchtmaterial, für die Tiere von denen dieses Zuchtmaterial stammt, neben den allgemein
geforderten Inhalten folgende rassespezifische Angaben zu machen:
a) Tierzuchtbescheinigungen für Samen
.
Ergebnisse der Leistungsprüfung des Hengstes
.
aktuelle Ergebnisse der Zuchtwertschätzung für den Hengstes (sofern verfügbar)
.
Untersuchungsergebnisse hinsichtlich genetischer Defekte und Besonderheiten des Hengstes gemäß
Anlage 2
b) Tierzuchtbescheinigungen für Eizellen
.
Ergebnisse der Leistungsprüfung der Spenderstute
.
aktuelle Ergebnisse der Zuchtwertschätzung für die Spenderstute (sofern verfügbar)
.
Untersuchungsergebnisse hinsichtlich genetischer Defekte und Besonderheiten der Spenderstute
gemäß Anlage 2
c) Tierzuchtbescheinigung für Embryonen
.
Ergebnisse der Leistungsprüfungen beider genetischer Elterntiere
.
aktuelle Ergebnisse der Zuchtwertschätzung beider genetischer Elterntiere (sofern verfügbar)
.
Untersuchungsergebnisse hinsichtlich genetischer Defekte und Besonderheiten beider genetischer
Eltern gemäß Anlage 2
11.Selektionsveranstaltungen
11.1Körung

Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen gemäß B.15. und im speziellen gemäß B.15.1 der Satzung des ApHCG.

11.1.1Zulassung zur Körung
(1) Die Anmeldung zur Körung erfolgt schriftlich beim ApHCG.
(2) Das Mindestalter eines Hengstes für die Körung beträgt drei Jahre.
(3) Die vom ApHCG festgelegten Gebühren für die Körung nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung sind
vom Hengstbesitzer zu begleichen.
(4) Hengste werden zur Körung nur zugelassen, wenn
a) deren Abstammung lückenlos über mindestens drei Generationen nachgewiesen und im Zuchtbuch
der Rasse eines anerkannten Zuchtverbandes verzeichnet ist,
b) die Identität des Hengstes anhand des Equidenpasses incl. Tierzuchtbescheinigung überprüft wurde,
c) sie eine tierzuchtrechtkonforme Kennzeichnung (Transponder) aufweisen.
11.1.2Zuchttauglichkeitsbescheinigung
(1) Mit der Anmeldung zur Körung muss der Besitzer eines Hengstes dem ApHCG eine von einem Fachtierarzt
für Pferde ausgestellte Zuchttauglichkeitsbescheinigung gemäß Anlage 4 vorlegen, welche die Zuchttauglichkeit
des Hengstes bestätigt.
(2) Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Körung müssen die negativen (N/N) Ergebnisse der Gentests auf die
genetischen Defekte entsprechend Anlage 2 vorliegen. Negative Testbefunde beider Eltern werden
gleichwertig anerkannt.
(3) Mit der Anmeldung zur Körung muss eine DNA-Typisierung des Hengstes und eine Abstammungsüberprüfung
vorgelegt werden.
11.1.3Bewertung undErgebnisermittlung
Die Bewertung der Hengste im Rahmen der Körung sowie die Ergebnisermittlung erfolgt nach den Bestimmungen
gemäß 6.4 und 6.5 dieses Zuchtprogrammes.

11.1.4Körentscheidung
(1) Die Körentscheidung kann lauten:
.
gekört,
.
nicht gekört oder
.
vorläufig nicht gekört
(2) Die Körentscheidung ist auf der Körveranstaltung öffentlich bekannt zu geben und dem Hengstbesitzer
schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Entscheidung „gekört“ wird in den Equidenpass incl. Tierzuchtbescheinigung eingetragen.
(4) Für die Körentscheidung „gekört“ muss
.
eine Eingruppierung in die Leistungsstufe I oder II gemäß 6.5. dieses Zuchtprogramms erfolgt sein,
.
der Hengst die gesundheitlichen Voraussetzungen gemäß Anlage 2 und 3 erfüllen,
.
eine positive Zuchttauglichkeitsbescheinigung eines Fachtierarztes für Pferde gemäß Anlage 4 vorliegt.
(5) Die Körentscheidung lautet „vorläufig nicht gekört“, wenn der Hengst die Anforderungen in Bezug auf die
Selektionsmerkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes
(Leistungsprüfung Exterieur) und/oder der Zuchttauglichkeit sowie der Gesundheit nicht erfüllt, wenn
jedoch zu erwarten ist, dass er sie zukünftig erfüllen wird. Mit der Körentscheidung kann eine Frist festgesetzt
werden, bis zu deren Ablauf der Hengst wieder zur Körung vorgestellt werden kann.
Zuchtprogramm des Appaloosa Horse Club Germany e.V. (Stand: 10.03.2019) 13 / 23


Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

(6) Die Körentscheidung lautet „nicht gekört“, wenn der Hengst die Anforderungen in Bezug auf die Selektionsmerkmale
der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes (Leistungsprüfung
Exterieur) und/oder der Zuchttauglichkeit und/oder der Gesundheit nicht erfüllt.
(7) Körergebnisse anderer anerkannter Zuchtverbände werden übernommen (Anerkennung), sofern die Anforderungen
dieses Zuchtprogramms für die Rasse Appaloosa eingehalten wurden.
11.1.5Rücknahme undWiderrufder Körentscheidung
(1) Die Körung ist zurückzunehmen, wenn mindestens eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht vorgelegen
hat.
(2) Die Körung ist zu widerrufen, wenn mindestens eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist
bzw. wenn mit der Körung eine Auflage verbunden war und der Hengsthalter diese nicht oder nicht fristgerecht
erfüllt hat.
11.1.6Widerspruchgegen die Körentscheidung
(1) Gegen die Körentscheidung kann der Besitzer eines Hengstes Widerspruch bei der Geschäftsstelle des
ApHCG einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
(2) Mit Einlegen eines Widerspruchs ist eine in der Gebührenordnung festgelegte Gebühr zu entrichten. Die
Widerspruchsfrist beträgt zwei Wochen nach Bekanntgabe der Körentscheidung.
(3) Über den Widerspruch entscheidet ein Gremium, dem der erste Vorsitzende, der Zuchtleiter, ein Vertreter
des Zuchtausschusses und ein Vertreter des Rassebeirates angehören.
(4) Bei Annahme des Widerspruches ist eine neue Körkommission zu berufen, der, bis auf den Zuchtleiter,
neue Mitglieder angehören müssen. Das Gremium entscheidet über Ort und Datum der Wiedervorstellung
des Hengstes.
11.2Zuchtschauen

(1) Zuchtschauen im Sinne dieses Zuchtprogramms sind Sammel-und Einzelveranstaltungen.
(2) Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen gemäß B.15. und im speziellen gemäß B.15.2 der Satzung des
ApHCG.
(3) Das Mindestalter für die Bewertung im Rahmen einer Zuchtbucheintragung beträgt drei Jahre.
(4) Zur Bewertung der Selektionsmerkmale (Leistungsprüfung Exterieur) im Rahmen der Eintragung in Hengst-
buch II, Stutbuch I und II sowie Wallachbuch werden nur Hengste, Stuten und Wallache zugelassen, deren
Abstammung lückenlos über mindestens drei Generationen nachgewiesen und im Zuchtbuch der Rasse (außer
Fohlenbücher) eines anerkannten Zuchtverbandes verzeichnet ist.
(5) Die Bedingungen für die Teilnahme und Durchführung von Zuchtschauen sind in einer gesonderten Zuchtschauordnung
geregelt.
(6) Die Bewertung der Stuten und Wallache im Rahmen der Zuchtbucheintragung sowie die Ergebnisermittlung
erfolgt nach den Bestimmungen gemäß 6.4 und 6.5 dieses Zuchtprogrammes.
11.3Leistungsprüfungen

(1) Leistungsprüfungen werden für Hengste, Stuten und Wallache durchgeführt. Es wird angestrebt, eine möglichst
große Anzahl von Zuchtpferden und deren Nachkommen einer Leistungsprüfung zu unterziehen.
(2) Gemäß B.16 der Satzung des ApHCG sind für Pferde der Rasse Appaloosa folgende Formen von Leistungsprüfungen
zugelassen.
.
ApHCG-Feldprüfung
.
Sportleistungsprüfungen (Westernreiten)
(3) Die Ergebnisse vergleichbarer Leistungsprüfungen anderer Zuchtverbände bzw. Organisationen werden anerkannt.
11.3.1ApHCG -Feldprüfung
(1) Die ApHCG-Feldprüfungen für Hengste (HLP), Stuten (SLP) und Wallache (WLP) sind Leistungsprüfungen im
Sinne des Tierzuchtgesetzes und werden als Test im Feld durchgeführt. Maßgeblich für die Bewertung der
Leistungsprüfung ist die Eignung als Zuchtpferd im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der
Rasse.
(2) Die Bestimmungen für die ApHCG -Feldprüfung können auf der Homepage des ApHCG (www.aphcg.com)
nachgelesen werden.
11.3.2Sportleistungsprüfungen (Westernreiten)
Anerkannte Sportleistungsprüfungen können in den Disziplinen gemäß B.16.1 Absatz 4 der Satzung des ApHCG
absolviert und bei den unter B.16.2 der Satzung des ApHCG genannten Verbänden/Organisationen nachgewiesen
werden.
Die Bestimmungen für die Anerkennung der in Sportprüfungen erbrachten Eigenleistung eines Pferdes können auf
der Homepage des ApHCG (www.aphcg.com) nachgelesen werden.

11.3.3Anforderung an die Eigenleistungsprüfung für die Eintragungins Zuchtbuch
I. Eintragung in das Performance -Hengst-bzw. Stutbuch sowie in Stutbuch I
Die Anforderungen hinsichtlich der Eigenleistungsprüfung sind erfüllt, wenn bei einer Leistungsprüfung

.
gemäß 11.3.1. dieses Zuchtprogramms mindestens die Gesamtnote 7,5 erreicht wurde
oder
.
die gemäß 11.3.2 dieses Zuchtprogramms vorgeschriebenen Erfolge in Sportleistungsprüfungen (Westernreiten)
nachgewiesen werden.
Zuchtprogramm des Appaloosa Horse Club Germany e.V. (Stand: 10.03.2019) 14 / 23


Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

II. Eintragung in Hengstbuch I
Hengste der Rasse Appaloosa, die noch nicht gekört wurden, können unter der Bedingung in Hengstbuch I
eingetragen werden, wenn ihre Nachkommen eine überdurchschnittliche Eigenleistungsprüfung (Nachkommenleistung)
vorweisen können.
Eine überdurchschnittliche Nachkommenleistung wird anerkannt, wenn mindestens 3 Nachkommen eine
Leistungsprüfung

.
gemäß 11.3.1. dieses Zuchtprogramms mit einer Gesamtnote von mindestens 7,5 absolviert haben
oder
.
gemäß 11.3.2 dieses Zuchtprogramms mit den jeweils geforderten Mindestanforderungen abgelegt haben.
12.Identitätssicherung/Abstammungssicherung

Die Identitäts-und Abstammungssicherung erfolgt nach den Bestimmungen gemäß B.11 der Satzung des ApHCG.

13.EinsatzvonReproduktionstechniken

13.1 GrundbestimmungenzumEinsatzvonReproduktionstechniken
(1) Im Rahmen des Zuchtprogramms für die Rasse Appaloosa sind folgende Reproduktionstechniken zugelassen.
.
künstliche Besamung (Gewinnung und Verwendung von Frisch-, Kühl-oder Gefriersamen)
.
Embryotransfer
(2) Pferde, die mittels nicht zugelassener Reproduktionstechniken gezeugt wurden, können nur in die Fohlenbücher
des Zuchtbuches der Rasse eingetragen werden. Sie können in keine andere Klasse des Zuchtbuches
der Rasse aufsteigen und nehmen nicht am Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa teil.
13.2 BestimmungenfürHengsteimBesamungseinsatz
Hengste, die für die Entnahme von Samen zum Zweck der künstlichen Besamung verwendet werden, müssen
folgende Anforderungen erfüllen:

.
sie sind mindestens in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse (außer Fohlenbücher)
eingetragen,
.
ihr Zuchtwert (falls vorhanden) liegt mind. 5% über dem Mittelwert der Population. Die Sicherheit muss
mindestens 30% betragen,
.
für sie liegen Gentests auf die genetischen Defekte gemäß Anlage 2 vor. Für dominant vererbte genetische
Defekte gemäß 14 und Anlage 2 dieses Zuchtprogramms muss der Nachweis negativ (N/N)
sein.
13.3 BestimmungenfürStutenfürEmbryotransfer
Stuten, die als Spenderstuten für den Embryotransfer verwendet werden, müssen folgende Anforderungen
erfüllen:

.
sie sind mindestens in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse (außer Fohlenbücher)
eingetragen,
.
ihr Zuchtwert (falls vorhanden) liegt mind. 5% über dem Mittelwert der Population. Die Sicherheit
muss mindestens 30% betragen,
.
für sie liegen Gentests auf die genetischen Defekte gemäß Anlage 2 vor. Für dominant vererbte genetische
Defekte gemäß 14 und Anlage 2 dieses Zuchtprogramms muss der Nachweis negativ (N/N)
sein.
14. BerücksichtigunggesundheitlicherMerkmalesowiegenetischerDefektebzw.Besonderheiten
(1) Hengste und Stuten sind nur im Zuchtbuch für Appaloosa eintragungsfähig, wenn sie gemäß den Eintragungsbestimmungen
keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen (Anlage 3).
(2) Zum Nachweis von leidensrelevanten genetischen Defekten (Erbfehlern) kann der ApHCG jederzeit Gentests
anordnen und gegebenenfalls Paarungsauflagen erteilen, die den weiteren Zuchteinsatz von Hengsten und
Stuten begrenzen oder ausschließen. Die Untersuchung hat der Besitzer des betreffenden Pferdes zu dulden
und zu unterstützen. Die Kosten der Analyse trägt der Besitzer.
(3) Pferde, die Träger bekannter, für den Appaloosa relevanten, genetischen Defekten mit nachweislich dominantem
Erbgang (PSSM-Typ 1, HYPP, EMH) sind, werden gemäß Tierschutzgesetz von der Zucht ausgeschlossen
und können an keinem Zuchtprogramm des ApHCG teilnehmen.
(4) Bei nachträglicher Kenntnisnahme eines dominanten genetischen Defektes erhält der Eintrag für dieses Pferd
im Zuchtbuch und im öffentlichen Hengst-oder Stutenverteilungsplan einen Vermerk, dass dieses Pferd Anlageträger
ist und an keinem Zuchtprogramm des ApHCG teilnehmen kann.
(5) Nachkommen, die Anlageträger eines für die Rasse Appaloosa relevanten genetischen Defektes gemäß Anlage
2 sind, erhalten einen Equidenpass incl. Tierzuchtbescheinigung mit Einleger in der Farbe Gelb.
(6) Liegt dem Zuchtverband von den Eltern bereits ein negativer Test (N/N) auf PSSM, HYPP und EMH vor, so ist
dieser Nachweis nicht mehr erforderlich. Alle Pferde, die vor dem 01.05.2013 Träger eines dominanten genetischen
Defektes waren, werden in der Datenbank hinsichtlich ihres Eintragungsstatus im Zuchtbuch nicht
mehr geändert und haben Bestandsschutz.
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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

15. Zuchtwertschätzung
(1) Die Zuchtwertschätzung für die Rasse Appaloosa wird gemäß den Grundbestimmungen unter B.17 der Satzung
des ApHCG vorgenommen.
(2) Bei allen im Rahmen des Zuchtprogramms verwendeten Pferden wird der Zuchtwert geschätzt.
(3) Die Zuchtwertschätzung erfolgt zu den, unter Gliederungspunkt 6 des Zuchtprogramms, benannten Selektionsmerkmalen
in den Merkmalskomplexen Typ, Gebäude, Fundament, Stellungsfehler, Korrektheit des Bewegungsablaufes
und Qualität des Bewegungsablaufes.
(4) Die vorstehend genannten Merkmalskomplexe werden mit den im Folgenden zugrunde gelegten Heritabilitäten
und Umwelteffekten für die Zuchtwertschätzung herangezogen.
Merkmal Heritabilität(h²) Umwelteffekte
Typ 0,14 Geschlecht
Gebäude 0,25 Geschlecht
Fundament 0,15 Ort
Stellungsfehler derzeit noch nicht bekannt Ort
Korrektheit des Bewegungsablaufes 0,57 Ort
Qualität des Bewegungsablaufes 0,46 Ort
16. BeauftragteStellen

BeauftragteStelle Tätigkeit
TG-Verlag Beuing GmbH
Liebigstraße 43, 35392 Gießen
Telefon: +49 641 97190950
E-Mail: info@tg-verlag.com
Homepage: www.tg-tierzucht.de
Bereitstellung der EDV-
Plattform zur Zuchtbuchführung
Zuchtwertschätzung

17. weitereBestimmungen
17.1 Vergabe einer Lebensnummer (Internationale Lebensnummer Pferd -Unique Equine Lifenumber-
UELN)
(1) Die UELN wird gemäß den Grundbestimmungen unter B.10.3 der Satzung des ApHCG vergeben.
(2) Die Codierung der UELN erfolgt für die Rasse Appaloosa nach dem folgenden Schlüssel:
a) Die Stellen 1-3 (numerisch)
beziehen sich auf das Herkunftsland bzw. das Land, in welchem dem Pferd im Rahmen der erstmaligen
Registrierung die UELN vergeben wurde. Für in Deutschland registrierte Pferde ist dies die 276.
b) Die Stelle 4 (numerisch)
bezeichnet mit der Ziffer 3 Pferde, die vor dem Jahr 2000 und mit der Ziffer 4 Pferde, die ab dem Jahr
2000 geboren wurden.
c) Die Stellen 5-6 (nummerisch)
verschlüsseln den Zuchtverband, bei dem das Pferd erstmalig registriert / im Zuchtbuch eingetragen
wurde. Für den ApHCG ist dies die 79.
d) Die Stelle 7 (alphanumerisch)
charakterisiert die Art der Eintragung. Hierbei steht
.
0 -für die Eintragung für Pferde mit regulären charakteristischen Rassemerkmalen beim ApHC
.
N -für die Eintragung „non-characteristic“ beim ApHC
.
G -für die Vergabe der Registriernummer durch den ApHCG
e) Die Stellen 8-13 (numerisch)
stehen für die vom ApHCG bzw. ApHC vergebene Registrierungsnummer des Pferdes. Die Verbände
stellen durch einen Nummernabgleich sicher, dass keine doppelte Nummernvergabe erfolgt.
f) Die Stellen 14-15 (nummerisch)
bezeichnen das Geburtsjahr.
(3) Bei Umwandlung des COR von „non-characteristic“ (N) in eine reguläre Registrierung wird eine einmal vergebene
UELN nicht verändert. Die Umwandlung des COR wird im Zuchtbuch vermerkt.
(4) Erhält das Pferd nach der Vergabe der UELN ein COR vom ApHC, wird die hier vergebene Registriernummer
im Zuchtbuch vermerkt, eine Änderung der UELN erfolgt nicht.
17.2 VergabeeinesNamensbeiderEintragungindasZuchtbuch
(1) Die einzutragenden Namen dürfen nicht mit bereits vergebenen Namen übereinstimmen und 20 Zeichen
nicht überschreiten. Ist der Name für ein importiertes Pferd im Zuchtbuch des ApHCG bereits vergeben, erfolgt
eine Ergänzung des Namens durch ein nummerisches Suffix (001, 002, usw.).
(2) Liegt ein COR des ApHC vor, wird der darin vergebene Name übernommen. Dies gilt auch für ggf. auftretende
Schreibfehler.
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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

17.3 KennzeichnungmittelsTransponder
(1) Die Kennzeichnung der Fohlen mittels Transponder erfolgt gemäß B.10.2 der Satzung des ApHCG.
(2) Die Kennzeichnung mittels Transponder kann durch Kennzeichnungsbeauftragte des ApHCG oder durch
einen zugelassenen und registrierten Tierarzt erfolgen.
17.4 BestimmungenzurAnpaarungvoneinfarbigenPferden
(1) Pferde aus Anpaarungen einfarbiger Stuten und einfarbiger Hengste, die nicht über die charakteristischen
Rassemerkmale gemäß Gliederungspunkt 5 verfügen, können nur in die Fohlenbücher des Zuchtbuches für
Appaloosa eingetragen werden.
(2) Einfarbige Pferde ohne charakteristische Rassemerkmale dürfen nicht mit Zuchtpferden der zugelassenen
Rassen angepaart werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind einfarbige Stuten oder Hengste, die
Träger des Leopard-Gens (LP-Gen) sind.
(3) Bei einfarbigen Pferden handelt sich um Pferde der Rasse Appaloosa, die über keine reguläre Registrierung,
sondern über eine Registrierung mit dem Kennbuchstaben „N“ (7. Stelle der UELN) verfügen. Für die Eintragung
in die Kategorie „regular“ berechtig sind einfarbige Stuten oder Hengste, deren Abstammung überprüft
wurde und für die ein positiver LP-Test von einem vom ApHCG anerkannten Labor mittels einem vom
ApHCG anerkannten Testverfahren vorliegt. Für den LP-Test muss dieselbe genetische Probe herangezogen
werden, die auch für die Abstammungsüberprüfung verwendet wurde. Die Ergebnisse werden im
Equidenpass incl. Tierzuchtbescheinigung des Pferdes eingetragen. Diese Pferde werden bei korrektem
Nachweis gegenüber dem ApHC als „regular“ geführt. Eine Verpaarung dieser Pferde mit Pferden der zugelassenen
Rassen ist möglich.
17.5 MindestinhaltederBedeckungslistenundDeckscheine
(1) Die gemäß B.12.3 der Satzung des ApHCG jährlich von den Hengsthaltern zu erstellenden Bedeckungslisten
müssen folgende Mindestangaben enthalten:
.
Name, UELN, Geburtsjahr, Rasse und Besitzer der Stute
.
Name, UELN, Geburtsjahr, Rasse und Besitzer des Hengstes
.
Datum aller Bedeckungen/Besamungen
.
Art der Bedeckung (Weidebedeckung, Natursprung, Frischsamenübertragung, Kühlsamenübertragung,
Gefrierspermaübertragung, Embryotransfer)
(2) Die gemäß B.12.3 der Satzung des ApHCG nach jeder Bedeckung auszufüllenden Deckscheine sowie
Deckscheine anderer Zuchtverbände müssen folgende Mindestinhalte aufweisen:
.
Name, UELN, Farbe, Abzeichen und Zuchtbuchkategorie (Abteilung und Klasse) der Stute
.
Name, UELN und Zuchtbuchkategorie (Abteilung und Klasse) des Hengstes
.
Datum aller erfolgten Bedeckungen / Besamungen
.
Art der Bedeckung (Weidebedeckung, Natursprung, Frischsamenübertragung, Kühlsamenübertragung,
Gefrierspermaübertragung, Embryotransfer)
.
Name und Anschrift des Stutenbesitzers
.
Unterschrift des Hengsthalters bzw. seines Vertreters
.
Unterschrift des besamenden Tierarztes (bei Besamung)
17.6 MindestinhaltederFohlenmeldung
(1) Die gemäß B.12.4 der Satzung des ApHCG vom Stutenhalter zu übermittelnden Fohlenmeldungen müssen
folgende Mindestangaben enthalten:
.
Name und UELN der (genetischen) Mutter
.
Name und UELN (ggf. ApHC Reg. Nummer) des Vaters
.
Geburtsdatum
.
Geburtsort
.
Geschlecht
.
Grundfarbe
.
ggf. Angaben zu Totgeburt, Zwillingsgeburt oder Verenden kurz nach der Geburt
.
Unterschrift des Stutenbesitzers
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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

Anlage 1-Grundsätze für die Zucht der Rasse Appaloosa

Die Grundsätze für die Zucht der Rasse Appaloosa in Europa werden vom ApHCG e.V. aufgestellt. Sie sind in
einem gesonderten Dokument formuliert, welches auf der Homepage des ApHCG (www.aphcg.com) eingesehen
werden kann und zum Download bereitgestellt wird.

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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

Anlage 2-Liste der genetischen Defekte undBesonderheiten

genetische Defekte (Erbfehler)
(Letalfaktoren)
Rasse bzw. Zuchtbuch
Untersuchung/ Aufnahme
durch...... Max. Grad der Ausbildung
Eintragungsbestimmungen:
Stuten/Hengsten
Monitoring bei erfassten
Pferden
Hyperkalämische Periodische Paralyse
(HYPP)*
American Quarter Horse
Appaloosa
Gentest bei Nachkommen des
Hengstes IMPRESSIVE (American
Quarter Horse, Appaloosa)
autosomal dominanter Erbgang
keine Träger des schadhaften
Gens
Eintragung in die Zuchtbücher
nach Vorlage des
Testergebnisses
keine Zuchtzulassung
Vermerk im Zuchtbuch mit
Hinweis zum Gentest
Polysaccharid Speicher Myopathie
(PSSM -Typ 1)
American Quarter Horse
Appaloosa
Gentest bei Eintragung ins
Zuchtbuch (American Quarter
Horse, Appaloosa Horse)
autosomal dominanter Erbgang
keine Träger des schadhaften
Gens
Eintragung in die Zuchtbücher
nach Vorlage des
Testergebnisses
keine Zuchtzulassung
Vermerk im Zuchtbuch mit
Hinweis zum Gentest
Glycogen Branching Enzyme Deficiency
(GBED)*, **
American Quarter Horse
Appaloosa
Gentest bei Eintragung ins
Zuchtbuch (American Quarter
Horse, Appaloosa Horse)
autosomal rezessiver Erbgang
heterozygoter Träger des
schadhaften Gens
Eintragung in die Zuchtbücher
nach Vorlage des
Testergebnisses
Zuchtzulassung mit Anpaarungseinschränkung
Vermerk im Zuchtbuch mit
Hinweis zum Gentest
Hereditary Equine Regional Dermal Asthenia
(HERDA) **
American Quarter Horse
Appaloosa
Gentest bei Eintragung ins
Zuchtbuch (American Quarter
Horse, Appaloosa Horse)
autosomal rezessiver Erbgang
heterozygoter Träger des
schadhaften Gens
Eintragung in die Zuchtbücher
nach Vorlage des
Testergebnisses
Zuchtzulassung mit Anpaarungseinschränkung
Vermerk im Zuchtbuch mit
Hinweis zum Gentest
Equine Malingine Hyperthermie)
EMH
American Quarter Horse
Appaloosa
Gentest bei Eintragung ins
Zuchtbuch (American Quarter
Horse, Appaloosa Horse)
autosomal dominanter Erbgang
keine Träger des schadhaften
Gens
Eintragung in die Zuchtbücher
nach Vorlage des
Testergebnisses
Keine Zuchtzulassung
Vermerk im Zuchtbuch mit
Hinweis zum Gentest
Cerbelläre Abiotrophie
(CA) **
Arabisches Vollblut
und andere arabische
Rassen
Gentest bei Aufnahme ins Zuchtbuch
(Araber)
monogen autosomal rezessiv
homozygoter Träger des schadhaften
Gens
Zulassung als Veredler mit
Anpaarungseinschränkung
Vermerk im Zuchtbuch mit
Hinweis zum Gentest
Schwere kombinierte Immundefizienz
(SCID)*; **
Arabisches Vollblut
und andere arabische
Rassen
Gentest bei Aufnahme ins Zuchtbuch
(Araber)
monogen autosomal rezessiv
homozygoter Träger des schadhaften
Gens
Zulassung als Veredler mit
Anpaarungseinschränkung
Vermerk im Zuchtbuch mit
Hinweis zum Gentest

* oligofaktorielle Erbdefekte
** keine Anpaarung von zweiEinzelgenträgern

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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

Anlage 3-Liste der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale

Für die Rasse Appaloosa werden im Rahmen des Zuchtprogramms die folgenden gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale berücksichtigt.

Gesundheitsmerkmale Rasse
Untersuchung/
Aufnahme durch......
Max. Grad
der Ausbildung
Eintragungsbestimmungen:
Stuten/Hengsten
Monitoring bei erfassten Pferden
Kieferanomalien alle Hengste
fachtierärztliche Untersuchung
Stuten
bei Verdacht fachtierärztliche
Untersuchung
die Schneidezähne dürfen nicht um mehr als 50%
der Oberfläche der Zähne vorstehen. Abweichungen
eines Zahns/mehrerer Zähne, wie z.B. schief
stehender Zahn/Zähne, gehören zu den Ausschlussgründen.
Hengste
keine Körzulassung
Eintragung in Fohlenbuch Hengste
Stuten
Eintragung in Fohlenbuch Stuten
Vermerk im Zuchtbuch -Auskunft
bei Zuchtverband kann
eingeholt werden
Kryptorchismus/
Microorchismus
alle Hengste
fachtierärztliche Untersuchung
beide Hoden sollten in Größe, Form und Festigkeit
normal groß und gleich sein und vollständig in das
Scrotum abgestiegen sein
Hengste
keine Körzulassung
Eintragung in Fohlenbuch Hengste
Vermerk im Zuchtbuch -Auskunft
bei Zuchtverband kann
eingeholt werden
Hemiplegia laryngis (Lähmung des
Kehlkopfes)
alle Hengste mit inspiratorischem
Atemgeräusch
fachtierärztliche Untersuchung
Lähmung des Kehlkopfes Hengste
keine Körzulassung
Eintragung in Hengstbuch II
Vermerk im Zuchtbuch -Auskunft
bei Zuchtverband kann
eingeholt werden

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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

Anlage 4-Tierärztliche Zuchttauglichkeitsbescheinigung

TierärztlicheZuchttauglichkeitsbescheinigungzurKörung

NamedesHengstes:
Lebens-Nummer(UELN):
FarbeundAbzeichen:

(vom Tierarzt auszufüllen)

StandortdesHengstes:
Besitzer:

DerobenbeschriebeneHengstwurdeheutevonmiruntersucht.

1. allgemeiner Gesundheitszustand:
2. ansteckende Hautkrankheiten nein ja
3. Hufdeformation nein ja
4. Sind erworbene Exterieur-Mängel (Gallen, Überbeine, Sehnenveränderung u. ä.) festzustellen?
nein ja
5. Sind Narben festzustellen die auf folgende Operationen hindeuten?
nein ja Kehlkopfpfeifer-Operation
Kopper-Operation
Nervenschnitt
Nabelbruch-Operation
6. Sind Gebissanomalien festzustellen?
nein ja und zwar:
6a. Wird im Bereich der Schneidezähne eine vollständige zentrale Okklusion erreicht?
nein ja
Abweichung in mm angeben

7. Geschlechtsorgane
7a) Sind beide Hoden vollständig im Skrotum abgestiegen?
ja nein
Hodengröße: links: rechts:
Hodenkonsistenz: links: rechts:
7b) Liegen aufgrund der klinischen Untersuchung Anzeichen für Veränderungen an den äußeren Geschlechtsorganen
vor?
nein ja

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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

8. Liegen klinisch erkennbare Anzeichen für eine Krankheit mit erblicher Genese oder ein Erbfehler vor?
nein ja
9. Liegen Anzeichen für eine Störung des Nervensystems vor?
nein ja
10. Liegen Anzeichen für eine Ataxie vor?
nein ja
11. Bei der Untersuchung wurden keine Hinweise für das Vorliegen von Hauptmängeln festgestellt.
nein ja, folgende Hauptmängel liegen vor:
(Der Hengst ist zur Überprüfung, ob Kehlkopfpfeifen vorliegt, in Beizäumung ausreichend lange im Galopp zu
beobachten. Im Verdachtsfall ist eine Endoskopie durchzuführen)

12. Liegt z. Z. ein ausreichender Impfschutz gegen Influenza vor? (d. h. abgeschlossene Grundimmunisierung)
ja nein
Die letzten beiden Impfdaten waren und .
Es wurde der Impfstoff verwendet.
13. Konnten Symptome einer ansteckenden Krankheit bei dem Hengst oder bei einem anderen Pferd des Bestandes
festgestellt werden?
nein ja
14. Aufgrund der von mir durchgeführten klinischen Untersuchung bestehen gegen die Verwendung des Hengstes
in der Zucht aus tierärztlicher Sicht keine/ folgende Bedenken:
Ort, Datum Unterschrift und Stempel
des Tierarztes

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Zuchtprogramm für die Rasse Appaloosa

Anlage 5-Zuchtförderprogramme des ApHCG

Die Bestimmungen für die Zuchtförderprogramme des ApHCG können auf der Homepage des ApHCG
(www.aphcg.com) nachgelesen werden.

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